
ist ein Erdteil, der sich über das westliche Fünftel der eurasischen Landmasse erstreckt. Obwohl es geographisch gesehen ein Subkontinent ist, der mit Asien zusammen den Kontinent Eurasien bildet, wird es historisch und kulturell begründet meist als eigenständiger Kontinent betrachtet. Dies verweist darauf, dass sich der Begriff „Europa“ nicht in der geographischen Definition erschöpft, sondern sich auch auf historische, kulturelle, politische, wirtschaftliche, rechtliche und ideelle Aspekte bezieht.
Die Europäische Union (EU)
ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund. Seine Bevölkerung umfasst derzeit rund 500 Millionen Einwohner. Der von den EU-Mitgliedstaaten gebildete Europäische Binnenmarkt ist der am Bruttoinlandsprodukt gemessen größte gemeinsame Markt der Welt. Das politische System der EU basiert auf zwei Grundverträgen, dem Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag). Es beinhaltet sowohl supranationale (überstaatliche) als auch intergouvernementale (zwischenstaatliche) Elemente und spiegelt in seinem Aufbau die Balance zwischen den nationalen Souveränitätsansprüchen der Mitgliedstaaten und dem Stand der europäischen Integration wider. Während im Europäischen Rat und im nach Fachressorts aufgeteilten Rat der Europäischen Union (Ministerrat) die nationalen Regierungen vertreten sind, repräsentiert das Europäische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsbürger. Die Europäische Kommission als Exekutivorgan und der Gerichtshof der Europäischen Union als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls supranational. Die Anfänge der EU gehen auf die 1950er Jahre zurück, als zunächst sechs Staaten die Europäischen Gemeinschaften gründeten. Diese sollten vor allem durch eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung nach dem Zweiten Weltkrieg neue militärische Konflikte für die Zukunft unmöglich machen und durch den größeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden neue Staaten den Gemeinschaften bei. Mit dem Vertrag von Maastricht gründeten die EG-Mitgliedstaaten 1992 die Europäische Union, die nun auch Zuständigkeiten in nichtwirtschaftlichen Politikbereichen besaß. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im Vertrag von Lissabon, wurden die supranationalen Kompetenzen noch ausgebaut, zugleich wurden die gemeinsamen Institutionen schrittweise demokratisiert.
Es hat bisher fünf Erweiterungen gegeben:
01.01.1973: Beitritte von Dänemark, Irland und Großbritannien
01.01.1981: Beitritt von Griechenland
01.01.1986: Beitritte von Portugal und Spanien
01.01.1995: Beitritte von Österreich, Schweden und Finnland
01.05.2004: Beitritte von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen,
Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
01.01.2007: Beitritte von Bulgarien und Rumänien

Karte der Eurozone. Stand 2011
Eurozone (17)Die Eurozone
(offiziell Eurogebiet, oder umgangssprachlich Euroland) bezeichnet die Währungsunion der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, welche den Euro als offizielle Währung eingeführt haben. Das Eurosystem, welches die Europäische Zentralbank leitet, ist für die Geldpolitik in der Eurozone verantwortlich.
Die Eurozone umfasst 16 EU-Staaten (statistisch kurz Euro-16) und neun Nicht-EU-Staaten, welche den Euro als Währung benutzen.
Gemessen am Bruttoinlandsprodukt 2008 ist die Eurozone die größte bzw. zweitgrößte Wirtschaftsvereinigung der Welt.

"Europa"
Der griechischen Sage nach war dies der Name einer phönizischen Königstochter, die Zeus in Stiergestalt schwimmend nach Kreta entführte und dort verführte.

Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg, wo jährlich zwölf jeweils viertägige Plenarsitzungen stattfinden. Die Ausschüsse und Fraktionen des Parlaments tagen jedoch in Brüssel, wo zudem bis zu sechsmal im Jahr zweitägige Plenartagungen abgehalten werden. Das Generalsekretariat des Parlaments hat seinen Standort in Luxemburg.
Das Europäische Parlament (auch Europaparlament, EP) ist das Parlament der Europäischen Union. Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt. Damit ist das Europäische Parlament nicht nur das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union, sondern die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit. Da es unmittelbar die europäische Bevölkerung repräsentiert, kann es als die Bürgerkammer der EU bezeichnet werden (neben dem Rat der Europäischen Union als Staatenkammer).

Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen bei der EU-Rechtsetzung mehrmals deutlich erweitert, vor allem durch den Vertrag von Maastricht 1992 und zuletzt durch den Vertrag von Lissabon 2007, der zum 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Allerdings besitzt das Europäische Parlament insbesondere in Bezug auf die Bildung der Exekutive noch immer weniger Einfluss als die meisten nationalen Parlamente: Während Regierungschefs und teilweise auch Minister auf nationaler Ebene in der Regel vom Parlament gewählt werden, wird der Präsident der Europäischen Kommission von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten ernannt und vom Europaparlament lediglich bestätigt. Durch das Fehlen eines klaren Gegensatzes zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen sind die einzelnen Europa-Abgeordneten andererseits aber auch unabhängiger und können bei Verhandlungsgeschick und Sachkenntnis zum Teil größeren Einfluss auf die EU-Gesetzgebung nehmen als es in nationalen Parlamenten der Fall ist, wo die Mehrheitsfraktion normalerweise loyal zur Regierung steht und deren Gesetzentwürfe prinzipiell unterstützt. Darüber hinaus kann das Parlament die Kommission durch ein Misstrauensvotum zu Fall bringen.
Das Parlament ist derzeit unterteilt in sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind diese Abgeordneten Mitglieder in rund 160 verschiedenen nationalen Parteien, die sich auf europäischer Ebene großenteils zu Europaparteien zusammengeschlossen haben.

ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU). Es findet sich mindestens zweimal pro Halbjahr zu Treffen, die auch als EU-Gipfel bezeichnet werden. Im politischen System der EU nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete Institution dazu, die entscheidenden Kompromisse zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu finden und Impulse für die weitere Entwicklung der Union zu setzen. Seine Aufgaben und Funktionsweise sind in Art. 15 EU-Vertrag und Art. 235f. AEU-Vertrag geregelt.
Der Europäische Rat repräsentiert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und bildet daher neben dem Rat der Europäischen Union – auch Ministerrat genannt – die zweite wichtige intergouvernementale Institution der Europäischen Union. Damit grenzt er sich von den supranationalen Organen wie dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof ab.
Nach EU-Vertrag gibt der Europäische Rat der EU „die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest“. Daneben behandelt der Europäische Rat auch wichtige Fragen, für die auf Ministerebene (also im Rat der Europäischen Union) kein Konsens gefunden werden konnte. Auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wird häufig thematisiert. Die Ergebnisse der Ratstagungen werden in den „Schlussfolgerungen des Vorsitzes“ festgehalten. Diese sind innerhalb des politischen Systems der EU zunächst nicht rechtsverbindlich. Da jedoch die Staats- und Regierungschefs meist innerhalb der Regierung ihres eigenen Staates eine Richtlinienkompetenz besitzen, dienen die Verhandlungsergebnisse des Europäischen Rates auch als Richtlinie für die Treffen des Ministerrats. Auch die Europäische Kommission handelt meist im Sinne der auf den Gipfeltreffen gefundenen Kompromisse.
Neben der Entwicklung der politischen Leitlinien treffen die Staats- und Regierungschefs auch einige im AEU-Vertrag vorgesehene operative Entscheidungen in der EU-Politik, etwa die Nominierung des Kommissionspräsidenten, die mit qualifizierter Mehrheit erfolgt.
Eine besondere Rolle nimmt der Europäische Rat bei Reformen des EU-Vertrages (wie dem Vertrag von Nizza oder dem Vertrag von Lissabon) ein. Diese sind völkerrechtlich internationale Verträge zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und müssen somit von deren Regierungen ausgehandelt und unterzeichnet werden. Auch hier werden die Leitentscheidungen meist auf Gipfeltreffen des Europäischen Rats getroffen, der dann eine Regierungskonferenz einberuft, auf der Beamte der Mitgliedstaaten die genauen Formulierungen aushandeln. Die Unterzeichnung der Verträge erfolgt wiederum auf Treffen des Europäischen Rats.

ist ein supranationales Organ der Europäischen Union. Im politischen System der EU nimmt sie vor allem Aufgaben der Exekutive wahr. Sie hat jedoch auch noch weitere Funktionen, insbesondere besitzt sie das alleinige Initiativrecht für die EU-Rechtsetzung. Als „Hüterin der Verträge“ überwacht sie die Einhaltung des Europarechts durch die EU-Mitgliedstaaten und kann gegebenenfalls Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben.
Die Mitglieder der Kommission (umgangssprachlich als EU-Kommissare bezeichnet) werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten nominiert und vom Europäischen Parlament bestätigt. Sie sind in ihren Entscheidungen unabhängig und sollen nur die gemeinsamen Interessen der Union, nicht die ihrer jeweiligen Herkunftsstaaten vertreten. Ihre Amtszeit entspricht der fünfjährigen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments.
Die Kommission wird vom Präsidenten der Europäischen Kommission geleitet, der unter anderem die Ressortverteilung festlegt und auch einzelne Kommissare entlassen kann. Sitz der Kommission ist Brüssel.
Als Organ ist die Kommission im EU-Vertrag sowie verankert. Sie übernimmt im Wesentlichen Funktionen der Exekutive und ist insofern mit der Regierung eines Nationalstaats vergleichbar. So sorgt sie mithilfe ihres Beamtenapparats für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte (also Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse), setzt den EU-Haushalt um und führt die beschlossenen Förderprogramme durch.
Allerdings nimmt die Kommission auch noch weitere Aufgaben wahr: Insbesondere besitzt sie im Bereich der Legislative der EU das alleinige Initiativrecht, das heißt, nur sie kann den formalen Vorschlag zu einem EU-Rechtsakt machen und diesen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament unterbreiten. Rat und Parlament können die Vorschläge der Kommission zwar abändern und erweitern, sie können aber nicht von sich aus ein Rechtsetzungsverfahren einleiten. Auch wenn das Verfahren bereits läuft, hat die Kommission noch einen gewissen Einfluss auf seine Entwicklung: So kann sie zu den von Rat und Parlament beschlossenen Änderungen positiv oder negativ Stellung nehmen, wodurch sich jeweils die zur Verabschiedung erforderlichen Mehrheiten in diesen beiden Institutionen verändern. Allerdings kann die Kommission ein einmal eingeleitetes Rechtsetzungsverfahren nicht mehr gegen den Willen von Rat und Parlament abbrechen.
Eine besondere Funktion hat die Kommission bei dem Erlass von Durchführungsbestimmungen zu den EU-Rechtsakten. Diese sind nach Art. 291 AEU-Vertrag im Normalfall Aufgabe der Mitgliedstaaten; aufgrund der hohen Komplexität vieler Regelungen sind diese dabei jedoch auf das Fachwissen der Kommission angewiesen. Daher hat sich das Komitologie-Verfahren etabliert, in dem Vertreter der nationalen Regierungen unter Beteiligung von Kommissionsbeamten die nötigen Durchführungsmaßnahmen beschließen.
Ferner kommt der Kommission eine besondere Rolle als „Hüterin der Verträge“ zu: Sie achtet darauf, dass die Mitgliedstaaten die europarechtlichen Verpflichtungen, die sie mit dem EU-Vertrag und dem AEU-Vertrag eingegangen sind, auch einhalten. So überprüft sie beispielsweise im Rahmen der Beihilfekontrolle, ob Subventionen der Mitgliedstaaten gegen die Regelungen zum Europäischen Binnenmarkt verstoßen; die Mitgliedstaaten müssen sich solche Subventionen daher von der Europäischen Kommission genehmigen lassen. Bei Rechtsverstößen der Mitgliedstaaten kann die Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten.
Vor allem in den Bereichen Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit agiert die Kommission auch als Vertreterin der EU auf internationaler Ebene. So repräsentiert sie die EU-Mitgliedstaaten beispielsweise in der Welthandelsorganisation und handelt die dort geschlossenen Übereinkommen aus.

mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU). Er bildet damit zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union und dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union das Gerichtssystem der Europäischen Union, das im politischen System der Europäischen Union die Rolle der Judikative einnimmt.
(kurz EuRH) gehört zu den Organen der Europäischen Union. Er wurde 1975 durch den Vertrag zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften errichtet, nahm 1977 als unabhängiges Kontrollorgan seine Arbeit auf und wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1993 den anderen Organen gleichgestellt. Durch die Verträge von Amsterdam und Nizza wurden seine Kompetenzen weiter ausgebaut. Auf Grundlage der Art. 285 bis 287 AEU-Vertrag prüft der EuRH fortlaufend die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Institutionen der Europäischen Union. Sitz des Rechnungshofes ist Luxemburg.

Die Hauptaufgabe des Europäischen Rechnungshofs besteht darin, einen jährlichen Bericht über die Verwendung der Mittel der Europäischen Union vorzulegen. Der Bericht wird immer zum 30. November des Folgejahres erstellt und mit Stellungnahmen der Organe im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Bei Erstellung dieses Berichts sollen die anderen Organe der EU unterstützend wirken (Art. 287 AEUV). Er dient dem Europäischen Parlament als Hilfsmittel der Haushaltskontrolle und ist Grundlage für die Haushaltsentlastung der Kommission durch das Parlament.
Fällt der Bericht zufriedenstellend aus, legt der Rechnungshof diesen Institutionen eine Zuverlässigkeitserklärung vor und bestätigt damit das ordnungsgemäße Wirtschaften innerhalb der EU.

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde 1998 durch den Vertrag über die Europäische Union gegründet. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt/Main. Sie verwaltet den Euro, die einheitliche Währung der EU, und sorgt für Preisstabilität für die mehr als zwei Drittel der EU-Bürger, die den Euro als Währung haben. Ferner ist die EZB für die Gestaltung und Durchführung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU verantwortlich.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die EZB mit dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) zusammen, dem alle 27 EU-Staaten angehören. Bisher haben aber nur 16 dieser Länder den Euro eingeführt und bilden gemeinsam das „Euro-Gebiet“. Ihre Zentralbanken sowie die EZB werden zum so genannten „Eurosystem“ zusammengefasst.
Die EZB ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben völlig unabhängig. So dürfen weder die EZB noch die nationalen Zentralbanken des Eurosystems noch die Mitglieder ihrer Entscheidungsgremien Weisungen von anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Die EU-Organe und die Regierungen der Mitgliedstaaten müssen diesen Grundsatz beachten und dürfen nicht versuchen, die EZB oder die nationalen Zentralbanken zu beeinflussen.
In enger Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken sorgt die EZB für die Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen der Entscheidungsgremien des Eurosystems, d.h. des Rates der Zentralbankpräsidenten, des Direktoriums und des Erweiterten Rates.
Zu den vorrangigen Aufgaben der EZB gehört die Sicherstellung der Preisstabilität im Euro-Gebiet, um die Kaufkraft des Euro zu wahren. Ziel der EZB ist es zu gewährleisten, dass der Anstieg der Verbraucherpreise mittelfristig gegenüber dem Vorjahr knapp unter 2 % liegt..
Die EZB wendet dabei zwei Strategien an:.
Erstens kontrolliert sie die Geldmenge. Wenn diese im Vergleich zum Angebot an Waren und Dienstleistungen zu hoch ist, steigt die Inflation.Zur Kontrolle der Geldmenge gehört unter anderem die Festlegung von Zinssätzen für das gesamte Euro-Gebiet. Dies ist wohl die bekannteste Aufgabe der Bank.

oder Europäisches Polizeiamt ist eine europäische Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag. Sie soll die Arbeit der nationalen Polizeibehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität (OK) koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden fördern. Der Grundgedanke von Europol ist die Zusammenführung von bi- und multilateralen Übereinkommen wie TREVI (frz.: Terrorisme, Radicalisme, Extremisme et Violence Internationale), Schengener Abkommen und der EDU (European Drug Unit). Arbeitsbereiche sind unter anderem die Terrorismusbekämpfung, die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, der Kinderpornografie und der Geldwäsche. Direktor von Europol ist seit Mai 2009 der Brite Rob Wainwright.
Seit 1. Januar 2010 ist Europol eine Agentur der Europäischen Union, wie OLAF, CEPOL und Eurojust. Die offiziellen Arbeitssprachen der Europol sind die Amtssprachen der Europäischen Union. Die Anbindung an die nationalen Strafverfolgungsbehörden erfolgt durch Verbindungsbeamte (sog. „ELOS“ – Europol-Liaison Officers). Über diese Verbindungsbeamten wird Dienst- und Rechtsaufsicht durch die jeweiligen Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten ausgeübt.
Europäisches Parlament, 736 direkt gewählte Abgeordnete (für 5 Jahre), Sitz: Strasbourg/Straßburg u. Brüssel
Europäischer Rat, die Staats- u. Regierungschefs und Präsident der Kommission, Sitz: Brüssel
Europäische Kommission, bislang 27 KommissarInnen aus den Mitgliedsstaaten, ca. 23.000 Beamte, Sitz: Brüssel
Der Europäische Gerichtshof, Sitz: Luxemburg
Der Europäische Rechnungshof, Sitz: Luxemburg
Die Europäische Zentralbank, Sitz: Frankfurt
Europol, Sitz: Den Haag
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